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   BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 94/84   

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BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 94/84 (https://dejure.org/1986,22160)
BSG, Entscheidung vom 24.07.1986 - 7 RAr 94/84 (https://dejure.org/1986,22160)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 94/84 (https://dejure.org/1986,22160)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 94/84
    Diese wäre jedoch nur dann verfassungswidrig, wenn sie in einen Vertrauenstatbestand eingegriffen hätte und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse des einzelnen am Fortbestand des bisherigen Zustandes nicht übersteigen würde (BVerfGE 36, 73, 82).

    Nach Auffassung des Senats hat der Gesetzgeber im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl dazu BVerfGE 29, 221, 235; 36, 73, 84) damit eine verfassungsrechtlich fehlerfreie Abwägung zwischen öffentlichen und Individualinteressen vorgenommen.

  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 94/84
    Beurteilt sich sonach der angefochtene Bescheid von Rechts wegen nicht als Aufhebung einer zuvor bereits für die Zeit ab 1. April 1982 ausgesprochenen Leistungsbewilligung, sondern als Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Alhi ab diesem Zeitpunkt, so hat der Kläger hiergegen zulässig die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage erhoben (% 54 Abs. 1 und 4 SGG; vgl auch BSGE 48, 33, 34 : SozR 4100 5 44 Nr. 19).

    Angesichts der zahlreichen Änderungen im Recht der Alhi seit Inkrafttreten des AFG kann der Bezieher dieser Leistung sich nicht darauf berufen, ihm müsse ein Vertrauen in den gleichbleibenden Fortbestand der einmal vorhandenen Anspruchsvoraussetzungen zugebilligt werden (vgl dazu BSGE 48, 33, 91 : SozR "100 S 44 Nr. 19).

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 94/84
    Nach Auffassung des Senats hat der Gesetzgeber im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl dazu BVerfGE 29, 221, 235; 36, 73, 84) damit eine verfassungsrechtlich fehlerfreie Abwägung zwischen öffentlichen und Individualinteressen vorgenommen.
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 94/84
    Der Anspruch auf Alhi unterliegt, da er nicht aus Beitrags-, sondern aus Steuermitteln finanziert wird, nicht dem Bereich des Eigentumsschutzes nach Art. 14 GG (vgl jeweils mit Hinweis auf BVerfGE 45, 142, 170, BSG 1981 51/80 R der Beklag-.
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides -

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 94/84
    - und vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 75/84 und 7 RAr.
  • BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 122/89

    Anspruch auf Einarbeitungszuschuß

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 94/84
    Selbst wenn wegen seines von den Beteiligten auch entsprechend verstandenen Wortlautes eine dahingehende Auslegung auf Bedenken stoßen sollte (vgl dazu BSG vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 122/89 -), kann er jedenfalls gemäß & 43 Abs. 1 SGB 10 in einen rechtmäßigen Ablehnungsbescheid umgedeutet werden.
  • BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 11/82
    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 94/84
    Ergänzend verweist sie auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. November 1983 7 RAr 11/82 aus dem sich die Verfassungsmäßigkeit von Ein- - -".
  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/799
    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 94/84
    Er beruht auf der sachgerechten Erwägung, angesichts steigender Ausgaben infolge ungünstiger Entwicklung des Arbeitsmarktes die Arbeitsförderung funktionsfähig zu erhalten und dabei den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besonders Rechnung zu tragen (vgl Begründung zum Entwurf eines AFKG, Allgemeiner Teil, BT-Drucks 9/799, S 30 ff).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R

    Begriff der ständigen Rechtsprechung iS. von § 152 Abs. 1 AFG

    Von einem zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen des § 100 AFG ausreichenden Alg-Antrag kann allenfalls ausgegangen werden, wenn die Klägerin im Zusammenhang mit dem neuen Bewilligungsabschnitt einen nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (BSGE 74, 77, 79 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 mwN) als Antrag auf Alg zu verstehenden Antrag auf Alhi gestellt hätte, obwohl die Bewilligung von Alhi für einen neuen Bewilligungsabschnitt nach § 139a AFG einen neuen Antrag nicht erfordert (BSG SozR 4100 § 134 Nr. 29; Urteil vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 94/84 - DBl R 3200a AFG § 134; Knigge/ Ketelsen/Marschall/Wittrock, AFG, 2. Aufl 1988, § 139a RdNr 5; Ambs ua, GK-AFG, § 139a RdNr 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2010 - L 6 AS 40/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auch die damalige Annahme des Bundessozialgerichts, dass im Bereich der Leistungen der Arbeitslosenhilfe im Falle ununterbrochener Arbeitslosigkeit und Fortbestand der übrigen Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich ein einheitlicher und fortwährender Anspruch bestehe (z.B. BSG, Urteil vom 24.07.1986, 7 RAr 94/84 Rn 16 m.w.N.), gilt nicht gleichermaßen für Leistungen nach dem SGB II. Allein der Umstand, dass die Hilfegewährung im SGB II insbesondere von der - zu prüfenden - aktuellen Hilfebedürftigkeit und der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft abhängt, weist darauf hin, dass nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts ein neuer Fortzahlungsantrag notwendig ist (Link in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 37 Rn 19; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2009, L 29 AS 162/09 B Rn 4).
  • BSG, 30.05.1990 - 11 RAr 33/88
    ligungsbescheid vom 17. Oktober 1980 ausdrücklich nur die Zeit bis zum 20. Juli 1981 umfaßte, stellt sich der Bescheid vom 10. Februar 1982, obwohl sein Verfügungssatz die "Aufhebung" der Bewilligung von Alhi mit Wirkung ab 2. Dezember 1981 ausspricht, nicht als Aufhebungsbescheid, sondern als Ablehnungsbescheid dar (vgl Urteil des BSG vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 94/84 - und das bereits zitierte Urteil des BSG vom 18. Februar 1987).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2010 - L 6 AS 189/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auch die damalige Annahme des BSG, dass im Bereich der Leistungen der Arbeitslosenhilfe im Falle ununterbrochener Arbeitslosigkeit und Fortbestand der übrigen Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich ein einheitlicher und fortwährender Anspruch bestehe (z.B. BSG, Urteil vom 24.07.1986, 7 RAr 94/84 Rn 16 m.w.N.), gilt nicht gleichermaßen für Leistungen nach dem SGB II. Allein der Umstand, dass die Hilfegewährung im SGB II insbesondere von der - zu prüfenden - aktuellen Hilfebedürftigkeit und der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft abhängt, weist darauf hin, dass nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts ein neuer Fortzahlungsantrag notwendig ist (Link in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 37 Rn 19; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. März 2009, L 29 AS 162/09 B Rn 4).
  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 50/86
    Der Senat hält die Regelung des § 134 Abs. 1 Nr. 4 AFG durch das AFKG als mit dem Grundgesetz vereinbar, wie er bereits mehrfach entschieden hat (s BSGE 59, 157, 161 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 59, 227, 233 = SozR 4100 § 134 Nr. 29; Urteil des Senats vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 94/84 -).
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 102/88

    Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

    Der Gesetzgeber hat hier eine auch im Hinblick auf die vorgesehene Übergangszeit verfassungsrechtlich fehlerfreie Abwägung zwischen öffentlichen und Individualinteressen vorgenommen und dabei weder in grundgesetzlich geschützte Eigentumsverhältnisse eingegriffen noch das Verbot der Rückwirkung von Gesetzen verletzt (vgl BSGE 59, 227, 233 ff = SozR 4100 § 134 Nr. 29 mwN; ebenso BSG vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 94/84 - SozSich 1987, 189).
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